Friedrich Wilhelm Raiffeisen
Bitte beachten Sie den aktuellen Termin!
Die 10. ordentliche Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin findet am
Samstag, 5. April 2025, 10:00 Uhr,
im Zahnärztehaus (KZV Berlin), Sitzungssaal,
Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin,
statt.
Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich. Bitte beachten Sie, dass die Vertreterversammlung die Nichtöffentlichkeit beschließen kann.
In den vergangenen Wochen berichteten diverse Medien über berufsständische Versorgungswerke, darunter auch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB). Viele dieser Berichte enthalten unvollständige, unrichtige oder verzerrte Darstellungen, die ein falsches Gesamtbild erzeugen.
Das VZB lässt derzeit einzelne Aussagen rechtlich prüfen und wird gegebenenfalls gezielt Richtigstellungen erwirken. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf Transparenz gegenüber unseren Mitgliedern. Daher informieren wir Sie hiermit direkt und aus erster Hand über die aktuelle Sachlage. Fakt ist:
Unser Handeln stand und steht in Einklang mit den Vorgaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, welche die Aufsicht über das Versorgungswerk ausübt und mit der wir im regelmäßigen Austausch stehen. Zudem gelten für uns die Vorgaben der Anlageverordnung (AnlV), die Anlageformen und Quoten regelt. Regelmäßige Stresstests prüfen die Stabilität des VZB, um Risiken frühzeitig zu erkennen.
Für detaillierte Informationen stehen den Mitgliedern des VZB folgende Dokumente im Mitgliederportal zur Verfügung:
Das VZB wird seine Mitglieder weiterhin regelmäßig über die Entwicklungen informieren. Wir stehen für eine verlässliche und transparente Altersversorgung.
Zum 01.01.2025 haben einige gesetzlichen Krankenkassen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erhöht. Bitte beachten Sie, dass dadurch ab dem 01.03.2025 höhere Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden müssen und sich dadurch ggf. der Zahlbetrag Ihrer Rente verringert.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse. Das Versorgungswerk ist zur Umsetzung gesetzlich verpflichtet.
Seit dem 01.01.2023 ergibt sich eine wichtige gesetzliche Änderung: Die Befreiung der angestellt Tätigen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nun ein digitales Verfahren. Unsere Mitglieder können den Befreiungsantrag jetzt komfortabel via Mitgliederportal stellen.
Der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist seit dem 01.01.2023 elektronisch zu stellen.
Eine Anleitung zur Antragsstellung finden Sie hier.
Sollten Sie erstmalig Mitglied in unserem Versorgungswerk werden, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Zahnärztekammer und bei uns als Versorgungswerk.
Sie erhalten dann von uns Ihre Nutzerkennung und ein Initialpasswort zur Anmeldung im Mitgliederportal.
Eine Anleitung für die Anmeldung für Neumitglieder finden Sie hier.
Nach Erhalt Ihres Datenerfassungsbogens übersenden wir Ihnen weitere Unterlagen.
Wir haben in den letzten Monaten bereits eine Vielzahl von Mitgliedern über ihre jeweilige Nutzerkennung und das jeweilige Initialpasswort zur Anmeldung informiert.
Sollten Sie von uns noch keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Emailadresse portalsupport@vzberlin.org. Gerne lassen wir Ihnen Ihre Zugangsdaten zukommen.
Zudem finden Sie hier eine Anleitung für die Anmeldung im Portal.
Mitglieder, die erstmalig Mitglied im Versorgungswerk werden, nutzen bitte die Anleitung für die Anmeldung von Neumitgliedern im Portal.