Friedrich Wilhelm Raiffeisen
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde verabschiedet.
Die nunmehr bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 101.400,00 EUR, mithin 8.450,00 EUR monatlich.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung für Angestellte ist weiterhin 18,6 %.
Der Regelbeitrag im VZB im Kalenderjahr 2026 beträgt monatlich 1.605,50 EUR.
Der Mindestbeitrag im VZB im Kalenderjahr 2026 beträgt monatlich 161,00 EUR.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihren persönlichen Regelbeitrag gem. § 40 Abs. 4 der Satzung gewählt haben, wird sich dieser entsprechend der Veränderungen der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls anpassen.
Die Beitragsbescheide für 2026 werden im Dezember 2025 ausschließlich an die selbständig tätigen Mitglieder versandt.
Sollten sich Ihre Tätigkeiten, Ihr Arbeitgeber o.ä. insbesondere zum Jahreswechsel ändern, sind Sie nach § 37 der Satzung verpflichtet, uns über diese Änderungen zu informieren. Bitte beachten Sie bei einem Arbeitgeberwechsel/Tätigkeitswechsel die Frist zur Antragsstellung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (3 Monate ab Tätigkeitsbeginn). Den Antrag auf Befreiung stellen Sie bei uns im Mitgliederportal.
Sollten Sie die Zahlung freiwilliger Beiträge für das Kalenderjahr 2025 wünschen, beachten Sie bitte, dass freiwillige Beiträge für das Kalenderjahr 2025 nur bis zum 31.12.2025 entrichtet werden können.
Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist das Verbuchungsdatum im Versorgungswerk maßgeblich, nicht der Tag der Einzahlung oder Überweisung.
Der letzte Beitragseinzug für freiwillige Beiträge erfolgt am 17.12.2025. Danach können Sie die freiwilligen Beiträge ausschließlich selbst überweisen. Bitte verwenden Sie hierbei Ihre Mitgliedsnummer und die Bezeichnung Freiwilliger Beitrag als Verwendungszweck.
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 02.01.2026 bleibt die Verwaltung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin aufgrund der Feiertage geschlossen. Daher können Sie uns dann persönlich nicht erreichen und auch keine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die zeitgerechte Erfassung des Einganges schriftlicher Mitteilungen ist jedoch sichergestellt.
Ab dem 05.01.2026 stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2023 ergibt sich eine wichtige gesetzliche Änderung: Die Befreiung der angestellt Tätigen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nun ein digitales Verfahren. Unsere Mitglieder können den Befreiungsantrag jetzt komfortabel via Mitgliederportal stellen.
Der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist seit dem 01.01.2023 elektronisch zu stellen.
Eine Anleitung zur Antragsstellung finden Sie hier.
Sollten Sie erstmalig Mitglied in unserem Versorgungswerk werden, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Zahnärztekammer und bei uns als Versorgungswerk.
Sie erhalten dann von uns Ihre Nutzerkennung und ein Initialpasswort zur Anmeldung im Mitgliederportal.
Eine Anleitung für die Anmeldung für Neumitglieder finden Sie hier.
Nach Erhalt Ihres Datenerfassungsbogens übersenden wir Ihnen weitere Unterlagen.
Wir haben in den letzten Monaten bereits eine Vielzahl von Mitgliedern über ihre jeweilige Nutzerkennung und das jeweilige Initialpasswort zur Anmeldung informiert.
Sollten Sie von uns noch keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Emailadresse portalsupport@vzberlin.org. Gerne lassen wir Ihnen Ihre Zugangsdaten zukommen.
Zudem finden Sie hier eine Anleitung für die Anmeldung im Portal.
Mitglieder, die erstmalig Mitglied im Versorgungswerk werden, nutzen bitte die Anleitung für die Anmeldung von Neumitgliedern im Portal.