Friedrich Wilhelm Raiffeisen
VZB erzielt vor Gericht Erfolg gegen Grand Metropolitan Hotels Holding B.V.
Berlin, 23. Juli 2026 – Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. (VZB) hat am 16.07.2026 vor der Unternehmenskammer des Gerichtshofs Amsterdam (Ondernemingskamer des Gerechtshof Amsterdam) einen wesentlichen juristischen Erfolg gegen die Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. erzielt (Az. 200.362.950/01 OK). Das Gericht folgte den Anträgen des VZB und ordnete an, die Unternehmensführung der Holding unabhängig untersuchen zu lassen und eine Reihe von Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt unter anderem die Suspendierung sämtlicher Vorstandsmitglieder (darunter Martin Smura, ehemaliger CEO von Kempinski) und sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder (darunter Philipp Rösler, ehemaliger Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland) für die Dauer des Verfahrens. Der Beschluss ist sofort vollziehbar.
Grand Metropolitan wurde von Kingstone Capital Holding gegründet, die von Martin Smura beherrscht wurde. In der Folgezeit erhöhte Kingstone das Grundkapital der Grand Metropolitan und brachte Sacheinlagen ein. Dabei handelte es sich zumeist um Anteilsrechte an anderen Gesellschaften und deren Software oder Markenrechte.
Das VZB hatte zwischen 2023 und 2024 eine Minderheitsbeteiligung von rund 25 Prozent an der Grand Metropolitan erworben, durch Barzahlungen an Kingstone. Hintergrund des Gerichtsverfahrens sind unter anderem Zweifel am Wert der eingebrachten Sacheinlagen. Für mehrere Kapitalerhöhungen zwischen Juni 2023 und April 2024 im Gesamtwert von rund 200 Millionen Euro konnte die Gegenseite dem Gericht nicht plausibel erklären, worauf die Bewertungen beruhen und welche Tätigkeiten mit diesen Gegenständen ausgeübt werden sollen. Nachdem das Unternehmen letztes Jahr eine weitere Kapitalerhöhung durch Sacheinlage durchführen wollte, zog das VZB in Amsterdam schließlich vor die Unternehmenskammer.
Das Gericht bejaht in seinem Beschluss begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung bei Grand Metropolitan und folgt damit in zentralen Punkten der Argumentation des VZB. Die Zweifel betreffen neben dem Wert der Sacheinlagen auch die Buchhaltung und Rechnungslegung, die Governance-Strukturen sowie die unzureichende Information der Minderheitsgesellschafter.
Die Unternehmenskammer hat unter anderem angeordnet, dass die Unternehmensführung und die Geschäftsvorgänge der Grand Metropolitan Hotels Holding durch einen unabhängigen Sonderprüfer umfassend untersucht werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens übernimmt eine gerichtlich bestellte Geschäftsführerin die Leitung des Unternehmens. Sie ist zudem beauftragt, die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zu prüfen. Der Gerichtsbeschluss hat nun den Rahmen geschaffen, um die zivilrechtlichen Ansprüche des VZB zu wahren.
Das VZB arbeitet seit Frühjahr 2025 den Finanz- und mutmaßlichen Korruptionsskandal konsequent auf, durch den mehr als die Hälfte des Vermögens der versicherten Mitglieder vernichtet wurde. Teil der Untersuchungen sind auch die Investitionen in die Grand Metropolitan. Das Ziel des VZB ist es, zumindest einen Teil des verloren gegangenen Vermögens für die Mitglieder wieder zurückzugewinnen.
Die Entscheidung des VG Berlin vom 27. April 2026 (9 L 14/26) bestätigt, dass Beiträge zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin als öffentliche Abgaben geschuldet sind und grundsätzlich zu zahlen bleiben. Mitglieder können ihre Beitragsleistung nicht als Druckmittel verweigern, auch wenn sie das frühere Handeln des Versorgungswerks kritisieren oder für rechtswidrig halten. Eigenmächtige „Beitragsverweigerung“ ist mit den Grundsätzen des Rechtsstaats unvereinbar; etwaige Beanstandungen sind über körperschaftsinterne Mitwirkungsrechte oder den Rechtsweg gegen konkrete Organentscheidungen zu verfolgen. Der Gedanke von Treu und Glauben rechtfertigt kein Beitragsverweigerungsrecht, insbesondere wenn das gerügte Verhalten in der Vergangenheit liegt und durch die aktuellen Beiträge nicht finanziert wird.
Der Volltext der Entscheidung ist in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank abrufbar:
Aufgrund des anhaltend hohen Arbeitsanfalles kommt es leider zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Eingangsbestätigungen werden derzeit nicht versandt.
Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands bitten wir Sie, von Einzelanfragen zur aktuellen Lage des Versorgungswerks abzusehen. Aktuelle Informationen werden fortlaufend im Mitgliederportal, insbesondere durch die Veröffentlichung der Protokolle der Vertreterversammlung, zur Verfügung gestellt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Geduld.
Ihr VZB
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) reicht Schadenersatzklage gegen zwölf Parteien ein
Berlin, 20. Mai 2026 – Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. (VZB) hat gestern beim Landgericht Berlin II eine mehr als 2000 Seiten umfassende Schadenersatzklage eingereicht und verlangt darin, die Schadenersatzpflicht von insgesamt zwölf Beklagten festzustellen. Die Forderungen richten sich unter anderem gegen das Land Berlin, das Aufsicht über das VZB führt, den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) sowie den früheren Vorsitzenden des VZB-Verwaltungsausschusses, Ingo Rellermeier.
Das VZB wirft den Beklagten vor, ihre jeweiligen Pflichten grob verletzt zu haben. Unter Rellermeiers Leitung hatte das Versorgungswerk Geld der Versicherten über ein Jahrzehnt lang entgegen geltender Gesetze und interner Richtlinien angelegt. Statt breit gestreut, liquide und sicher zu investieren, floss das Vermögen in hochriskante, illiquide Beteiligungen, etwa in Start-ups, die mittlerweile zum Teil insolvent sind. Sämtliche Prüforgane versagten dabei, diese rechtswidrige Praxis zu erkennen und zu stoppen.
Mehr als die Hälfte des Vermögens der Zahnärzteschaft von einst 2,2 Milliarden Euro ist Stand heute verloren; weitere Verluste könnten folgen. Ebenso wenig wie die Gesamtsumme des Schadens steht mithin die genaue Höhe der Forderungen gegen die Beklagten fest. Den rund 11.000 Mitgliedern des VZB drohen massive Einbußen bei ihren Rentenansprüchen.
„Es handelt sich um einen Finanz- und mutmaßlich auch Korruptionsskandal, der ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke ist“, sagte Thomas Schieritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des VZB, des geschäftsführenden Gremiums des Versorgungswerks. „Wer mutwillig gegen Anlagerichtlinien und Gesetze verstoßen hat, ist ebenso verantwortlich wie jene, die ihre Kontrollpflichten verletzt haben – wie das Land Berlin, der Aufsichtsausschuss des VZB, die Wirtschaftsprüfer und auch die apoBank. Hätte auch nur eine dieser Instanzen ihre Arbeit ordentlich gemacht, wäre es nie zu diesen Verlusten gekommen. Schadensersatz zu fordern ist jetzt der einzige Weg, um wenigstens einen Teil der Verluste auszugleichen und Rentenansprüche zu sichern.“
Das VZB sei verpflichtet, diese Forderungen geltend zu machen – schließlich verwalte es das Vermögen der Mitglieder treuhänderisch, so Schieritz. Das Versorgungswerk rechnet mit einer jahrelangen Verfahrensdauer über alle drei Instanzen.
Seit rund einem Jahr arbeitet die neue Führung des VZB den Skandal systematisch und konsequent auf. Die nun erhobene Klage ist nicht die erste, aber sie ist die umfassendste. Prozessual hat das VZB dabei eine gegen Rellermeier bereits Ende Oktober 2025 beim Landgericht Berlin II eingereichte Klage erweitert – um die zusätzlichen Beklagten und die nunmehr geltend gemachten Ansprüche. Bereits zuvor hatte das VZB unter anderem im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens seinen langjährigen Direktor, Ralf Wohltmann, auf vorerst 50 Millionen Euro Schadenersatz verklagt – weitere Forderungen folgen voraussichtlich.
Parallel laufen gegen vormals Verantwortliche strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schwere Korruption und Untreue.
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